Ihr Heilberufsausweis unterschreibt: was Ärzte mit dem eHBA am Smartphone signieren können
Jede Ärztin, jeder Zahnarzt, Apotheker und Psychotherapeut mit elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) besitzt eine qualifizierte Signaturkarte. Die meisten nutzen sie nur im Praxisverwaltungssystem für E-Rezept und eAU. Dabei ist die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der Karte der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt – für Gerichtsgutachten, Verträge und Befundberichte, EU-weit. Dieser Artikel zeigt, was Sie damit unterschreiben können, was im Praxissystem bleibt und wie Sie mit dem eHBA G2.1 direkt am Android-Smartphone signieren.

Ihr eHBA ist eine qualifizierte Signaturkarte
Den eHBA gibt Ihre Kammer über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter aus. Neben dem Sichtausweis trägt er Zertifikate für Authentisierung, Verschlüsselung und – am wichtigsten – die qualifizierte elektronische Signatur. Die Signatur-PIN legen Sie bei der Aktivierung selbst fest.
Nach der EU-Verordnung eIDAS (Art. 25 Abs. 2) hat eine qualifizierte elektronische Signatur dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Die Bundesärztekammer betont, dass die Signatur des eHBA auch außerhalb des Gesundheitswesens und in anderen EU-Staaten nutzbar ist. Die Kartengeneration G2.1 hat eine kontaktlose Schnittstelle: Mit der aufgedruckten Zugangsnummer (CAN) spricht ein Smartphone per NFC mit ihr.
In der Praxis: was beim Praxisverwaltungssystem bleibt
Für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) schreibt der Gesetzgeber die QES des eHBA vor: E-Rezept, eAU, eArztbrief (dessen Vergütung daran hängt), Notfalldaten und Medikationsplan, Aufträge und Befunde in der Teleradiologie, Laborüberweisung Muster 10 und bei einigen KVen und privaten Abrechnungsstellen die Quartals-Sammelerklärung.
Diese Abläufe laufen über Ihr Praxisverwaltungssystem, den Konnektor und das Kartenterminal – und dort bleiben sie. CodeB Wallet verbindet sich nicht mit der TI und ersetzt keine Praxisausstattung. Die App deckt ab, was außerhalb davon passiert.
Außerhalb des Praxissystems: was Sie am Smartphone unterschreiben können
Gerichtsgutachten. Gutachten für Zivil-, Sozial- und Verwaltungsgerichte können elektronisch eingereicht werden (§ 130a ZPO, § 65a SGG, § 55a VwGO). Das PDF braucht die qualifizierte Signatur der verantwortenden Person – Ihren eHBA – und geht dann über einen zugelassenen Übermittlungsweg, etwa EGVP, ans Gericht. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Verträge. Die Bundesärztekammer: Mit dem eHBA lassen sich beliebige rechtsgültige Verträge schließen. Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, ersetzt die qualifizierte Signatur sie (§ 126a BGB) – für Praxiskauf- und Gesellschaftsverträge, Kooperations- und Mietverträge, Arbeits- oder Beraterverträge. Manche Erklärungen schließen die elektronische Form aus, etwa die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB).
Befundberichte, Atteste und Bescheinigungen. Berichte für Versicherungen, Behörden, Berufsgenossenschaften oder Patienten, Atteste und Befunde als PDF – prüfbar signiert. Ob ein Empfänger ein elektronisch signiertes Dokument annimmt, entscheidet der Empfänger; fragen Sie im Zweifel nach.
EU-weit. Dieselbe Signatur gilt in jedem EU-Mitgliedstaat als qualifiziert – hilfreich für grenzüberschreitende Konsile, Gutachten und Verträge.
Anwendungsfall: das Gutachten unterwegs unterschrieben
Beispielszenario. Eine Fachärztin für Orthopädie schreibt ein Gutachten für das Sozialgericht. Die Endfassung ist am Freitagabend fertig, die Frist endet am Montag. Die Praxis ist geschlossen, das Kartenterminal steht dort.
Sie öffnet das PDF auf ihrem Android-Smartphone, wählt Selbst unterschreiben, setzt ihre sichtbare Unterschrift unter das Gutachten, gibt die Zugangsnummer ihres eHBA ein, hält die Karte an die Rückseite des Telefons und gibt ihre Signatur-PIN ein. Das PDF trägt nun ihre qualifizierte Signatur mit vertrauenswürdigem Zeitstempel. Sie reicht es über den zugelassenen elektronischen Weg beim Gericht ein – ohne Kartenleser, ohne Praxis.

Was CodeB Wallet leistet
Ihr Smartphone ist der Kartenleser. CodeB Wallet liest Ihren eHBA G2.1 per NFC: die 6-stellige Zugangsnummer (CAN) eingeben, Karte an das Telefon halten, Signatur-PIN (PIN.QES) eingeben. Die Karte erzeugt die Signatur; der Schlüssel verlässt den Chip nie.
Jedes PDF, qualifiziert signiert. PAdES-Signatur mit vertrauenswürdigem Zeitstempel; die sichtbare Unterschrift setzen Sie an die richtige Stelle. Nach dem Signieren zeigt die App, dass das Zertifikat eine qualifizierte elektronische Signatur ausweist.
Vertraulich. Patientendaten bleiben auf dem Telefon: Das Dokument verlässt es nie – nur ein Fingerabdruck (Hashwert) geht für den Zeitstempel hinaus.
Signaturanfragen. Die Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft unterschreiben einen Vertrag nacheinander, jeder mit dem eigenen eHBA und einem Signaturfeld pro Person.
Selbst prüfen: Laden Sie das signierte PDF in das DSS-Validierungstool der EU-Kommission. CodeB Wallet selbst ist nicht zertifiziert; der qualifizierte Status kommt vom Zertifikat auf Ihrer Karte. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten signiert nur fortgeschritten, nie qualifiziert.
So starten Sie
- Zugang anfordern: Senden Sie uns die E-Mail-Adresse des Google-Kontos aus dem Play Store Ihres Android-Smartphones – über Teilnahme. Wir schalten die Adresse frei.
- CodeB Wallet aus Google Play installieren.
- Ein PDF an CodeB Wallet teilen, Selbst unterschreiben wählen, die Zugangsnummer (CAN) Ihres eHBA eingeben, die Karte an das Smartphone halten und die Signatur-PIN eingeben.
Quellen
Bundesärztekammer: eHBA FAQ · D-Trust: eHBA product sheet · § 130a ZPO · § 65a SGG · § 126a BGB · § 623 BGB · eIDAS Regulation · EU DSS validation tool
Fragen zur Signatur mit dem eHBA
Ist die Signatur des eHBA eine qualifizierte elektronische Signatur?
Ja. Der eHBA trägt ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen. Eine damit erzeugte Signatur ist eine QES nach eIDAS und hat dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Kann ich die eHBA-Signatur außerhalb der TI nutzen?
Ja. Laut Bundesärztekammer ist die Signatur des eHBA auch außerhalb des Gesundheitswesens nutzbar – für Verträge, Gerichtsgutachten und andere Dokumente – und in anderen EU-Staaten.
Kann ich ein Gerichtsgutachten mit der eHBA-Signatur einreichen?
Ja. Nach § 130a ZPO (und § 65a SGG, § 55a VwGO) kann ein elektronisches Dokument mit der qualifizierten Signatur der verantwortenden Person eingereicht werden – über einen zugelassenen Übermittlungsweg, etwa EGVP. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Ersetzt die eHBA-Signatur bei Verträgen die Schriftform?
In der Regel ja: Die elektronische Form mit qualifizierter Signatur ersetzt die Schriftform (§ 126a BGB). Ausnahmen gelten, wo das Gesetz die elektronische Form ausschließt, etwa bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB).
Kann ich mit CodeB Wallet E-Rezepte oder eAUs ausstellen?
Nein. E-Rezept, eAU und eArztbrief laufen über das Praxisverwaltungssystem, den Konnektor und die Telematikinfrastruktur. CodeB Wallet signiert PDFs außerhalb der TI.
Welche Karten und Telefone funktionieren?
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation G2.1 mit kontaktloser Schnittstelle und aufgedruckter Zugangsnummer (CAN) sowie ein Android-Smartphone mit NFC.
Wie belege ich, dass die Signatur gültig ist?
Laden Sie das signierte PDF in das DSS-Validierungstool der EU-Kommission; der Bericht zeigt die Details von Signatur und Zertifikat.