eANV und qualifizierte elektronische Signatur: Ihre D-Trust-Karte, Ihr Handy als Kartenleser
Wer in Deutschland gefährliche Abfälle erzeugt, befördert oder entsorgt, unterschreibt Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine elektronisch – im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV), mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Dieser Anwendungsfall zeigt, was das eANV verlangt und wie Betriebe ihre vorhandene D-Trust-Signaturkarte mit CodeB Wallet direkt am Android-Handy einsetzen.

Was ist das eANV?
Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist in der Nachweisverordnung (NachwV) geregelt. Seit 2010 (Entsorger) bzw. 2011 (Erzeuger und Beförderer) werden die Nachweise über die Entsorgung gefährlicher Abfälle elektronisch geführt: der Entsorgungsnachweis vor der Entsorgung, der Begleitschein für jeden Transport und der Übernahmeschein bei der Sammelentsorgung. Dazu kommt das elektronische Register.
Ausgetauscht werden die Dokumente über die Zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall der Länder – mit eigener Software oder im kostenlosen Länder-eANV. Rund 30.000 Betriebe nehmen jedes Jahr am eANV teil.
Ausgenommen sind Erzeuger, bei denen insgesamt nicht mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr anfallen (Kleinmengen, § 2 Abs. 2 NachwV) – die Übernahmescheine bleiben für sie aber Pflicht.
Warum die qualifizierte elektronische Signatur Pflicht ist
§ 19 NachwV verlangt für die elektronischen Nachweise eine qualifizierte elektronische Signatur unter Angabe des Unterzeichnenden in Klarschrift. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift auf dem früheren Formular.
Ein Begleitschein wird nacheinander signiert: erst vom Erzeuger, dann von einem oder mehreren Beförderern, zuletzt vom Entsorger. Jeder signiert seinen eigenen Teil; die Signaturzeitpunkte sind sekundengenau nachvollziehbar. Signieren müssen die Verpflichteten selbst – ein Dienstleister kann Formulare vorbereiten, aber nicht für Sie unterschreiben.
Die QES ist personengebunden: Sie entsteht mit einem qualifizierten Zertifikat auf einer Signaturkarte oder bei einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Viele Betriebe der Abfallwirtschaft nutzen dafür Signaturkarten von D-Trust, die unter anderem über die Industrie- und Handelskammern beantragt werden.
Der Alltag: Karte, Kartenleser, Arbeitsplatz
Im klassischen Aufbau steckt die Signaturkarte in einem Kartenleser an einem bestimmten PC. Das funktioniert – solange die unterschriftsberechtigte Person an diesem Arbeitsplatz ist. Unterwegs, im Homeoffice, auf der Baustelle oder bei der Vertretung fehlt dann oft genau eines: der Kartenleser mit der richtigen Software.
Dazu kommt das Papier rund um die Nachweise: Entsorgungsverträge, Angebote, Annahmeerklärungen, Wiege- und Lieferscheine als PDF, Bescheinigungen, Schreiben an Behörden und E-Rechnungen. Auch hier ist eine qualifizierte Signatur oft gefordert oder zumindest der sichere Weg.
Anwendungsfall: Ein Entsorgungsbetrieb signiert unterwegs
Beispielszenario. Die Betriebsleiterin eines mittelständischen Entsorgungsbetriebs hat eine D-Trust Card 5.1 mit qualifiziertem Zertifikat – dieselbe Karte, mit der im Betrieb die eANV-Dokumente signiert werden. Ein Kunde schickt per E-Mail einen Entsorgungsvertrag als PDF, der heute noch qualifiziert unterschrieben zurück soll. Sie ist nicht im Büro.
Sie teilt das PDF aus der E-Mail an CodeB Wallet, tippt auf Selbst unterschreiben, setzt ihre sichtbare Unterschrift an die vorgesehene Stelle, hält die D-Trust-Karte an die Rückseite ihres Android-Handys und gibt ihre Signatur-PIN ein. Wenige Sekunden später ist der Vertrag qualifiziert elektronisch signiert – mit vertrauenswürdigem Zeitstempel – und geht als Antwort zurück an den Kunden. Kein Kartenleser, kein bestimmter PC.
Muss auch der Kunde unterschreiben, schickt sie den Vertrag mit Andere unterschreiben lassen gleich als Signaturanfrage weiter: mit einem Signaturfeld für jede Person, in der richtigen Reihenfolge.

Was CodeB Wallet heute für die Abfallwirtschaft leistet
Ihre vorhandene Signaturkarte: D-Trust Card 5.1 (qualifizierte Signatur) und D-Trust Card 5.4 (qualifiziertes Siegel für Organisationen), Standard und Multi, per NFC am Android-Handy. Die Karte erzeugt die Signatur; der Schlüssel verlässt den Chip nie.
Jedes PDF qualifiziert signieren: PAdES-Signatur mit vertrauenswürdigem Zeitstempel. Die App zeigt nach dem Signieren, ob das Zertifikat eine qualifizierte elektronische Signatur ausweist. PDF/A-Dokumente wie ZUGFeRD- und Factur-X-E-Rechnungen bleiben dabei konform.
Vertraulich: Wer auf dem Handy mit der eigenen Karte signiert, gibt das Dokument nicht aus der Hand – es verlässt das Handy nicht. Für den Zeitstempel wird nur ein Fingerabdruck (Hashwert) übertragen.
Ohne Konto: Für das Signieren mit der eigenen Signaturkarte ist weder ein Konto noch ein Browser nötig.
Wichtig: Die eANV-Dokumente selbst – Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Übernahmeschein – sind XML-Nachrichten nach der BMU-Datenschnittstelle. Diese signieren Sie heute weiterhin in Ihrer eANV-Software oder im Länder-eANV. CodeB Wallet ergänzt das für alle PDF-Dokumente rund um die Entsorgung.
So starten Sie
- Zugang anfordern: Senden Sie uns die E-Mail-Adresse des Google-Kontos, das Sie im Play Store Ihres Android-Handys verwenden – über Teilnahme. Wir schalten die Adresse frei.
- CodeB Wallet aus Google Play installieren – wie jede andere App.
- Ein PDF an CodeB Wallet teilen, Selbst unterschreiben wählen, die Zugangsnummer (CAN) Ihrer D-Trust-Karte eingeben, die Karte an das Handy halten und die Signatur-PIN eingeben.
Ausblick: eANV-Dokumente direkt in der App signieren
Wir arbeiten daran, dass CodeB Wallet auch die eANV-Dokumente selbst – im XML-Format der BMU-Datenschnittstelle mit ihren Signaturebenen – mit Ihrer Signaturkarte qualifiziert signieren kann. Dann unterschreibt zum Beispiel der Fahrer des Beförderers den Begleitschein bei der Abholung direkt mit seiner Karte am Handy. Sobald es verfügbar ist, steht es im Changelog.
Vorab testen? Sie nutzen das eANV und möchten die eANV-Signatur in CodeB Wallet vorab ausprobieren? Schreiben Sie uns an info@aloaha.com – wir melden uns für eine Vorabversion.
Quellen
§ 2 NachwV · § 19 NachwV · ZKS-Abfall · BMUV, FKZ UM 19330020 (2023)
Fragen zu eANV und qualifizierter Signatur
Ist für das eANV eine qualifizierte elektronische Signatur Pflicht?
Ja. § 19 NachwV verlangt für die elektronischen Nachweise und Begleitscheine eine qualifizierte elektronische Signatur unter Angabe des Unterzeichnenden in Klarschrift. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift.
Wer muss am eANV teilnehmen?
Erzeuger, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle. Erzeuger mit nicht mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr sind von der Nachweispflicht befreit (Kleinmengen, § 2 Abs. 2 NachwV); die Übernahmescheine bleiben aber Pflicht.
Kann CodeB Wallet Begleitscheine im eANV signieren?
Heute nicht: eANV-Dokumente sind XML-Nachrichten nach der BMU-Datenschnittstelle und werden in Ihrer eANV-Software oder im Länder-eANV signiert. CodeB Wallet signiert PDF-Dokumente qualifiziert mit derselben D-Trust-Karte – zum Beispiel Entsorgungsverträge, Annahmeerklärungen oder Bescheinigungen.
Funktioniert meine D-Trust-Signaturkarte mit dem Handy?
Ja, wenn sie eine NFC-Schnittstelle hat: die D-Trust Card 5.1 und 5.4 (Standard und Multi). Karten der Generation 4 haben keine kontaktlose Schnittstelle und brauchen weiter einen Kartenleser am PC.
Brauche ich einen Kartenleser?
Nein. Das Android-Handy mit NFC liest die Karte. Sie geben die auf der Karte aufgedruckte Zugangsnummer (CAN) und Ihre Signatur-PIN ein.
Verlässt das Dokument beim Signieren das Handy?
Nein. Wenn Sie mit Ihrer Karte auf dem Handy signieren, bleibt das PDF auf dem Handy. Nur für den Zeitstempel wird ein Hashwert übertragen.
Darf ein Dienstleister im eANV für mich signieren?
Nein. Dienstleister dürfen Formulare vorbereiten und versenden, signieren müssen die Verpflichteten aber selbst – mit ihrer eigenen qualifizierten Signatur.